Förderung

Fördermöglichkeiten

BAFA-ANTRÄGE KÖNNEN WIEDER GESTELLT WERDEN!



Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes beitragen. 


Die BEG fördert verschiedene Arten von Wärmepumpen, je nachdem, welche Wärmequelle genutzt wird. Seit Juli 2023 sind auch wieder Luft-Luft-Wärmepumpen förderfähig, die die Außenluft als Wärmequelle nutzen und die Raumluft erwärmen oder kühlen. Diese Wärmepumpen müssen eine netzdienliche Schnittstelle haben, die es dem Netzbetreiber ermöglicht, die Leistung der Wärmepumpe zu steuern. Damit können Lastspitzen im Stromnetz vermieden werden.


Wenn Sie eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, können Sie sogar 40% Förderung erhalten. Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der BAFA beantragt werden. Die BAFA hat eine Liste der förderfähigen Geräte veröffentlicht. Zu den förderfähigen Geräten gehören ausgewählte Modelle von Mitsubishi und LG (z.B. THERMA V), sowohl Außen- als auch teilweise Innengeräte. Neu hinzugekommen sind auch bestimmte Geräte der M-Serie von Daikin (VRV) und Mitsubishi. Profitieren Sie von der BEG-Förderung!





Die Voraussetzungen für die Förderung durch die BEG:



  • Netzdienliche Schnittstelle


  • Die Beauftragung des Bauvorhabens darf noch nicht erfolgt sein


  • Es handelt sich um ein Bestandsgebäude, welches älter als 5 Jahre ist


  • Es handelt sich um eine bei der BAFA gelistete Wärmepumpe (siehe Liste Prüf- und Effizienznachweis)


Förderprogramm im Überblick


Die förderfähigen Wärmepumpen und -anlagen:



Informieren Sie sich über das Förderprogramm und die gelisteten Geräte. Nutzen Sie die Möglichkeiten und stellen Sie Ihren Förderantrag. Gerne beraten wir Sie bei der Beantragung der Förderung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.


Liste der förderfähigen Anlagen
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