der VEB Baumontagen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG; Lüderitzer Straße 30; 39576 Stendal
Geschäftsführer: Sarah-Monir Posorski & Sebastian Versümer
1. Geltungsbereich
Die VEB Baumontagen (nachfolgend VEB) handelt mit Fenstern und Türen aus Kunststoff, Aluminium und Holz, mit Markisen, Rollläden, Insektenschutz, Klimaanlagen etc. und bietet den Einbau dieser Elemente selbst oder durch Subunternehmer an. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der VEB gegenüber Auftraggebern (nachfolgend AG) gelten, soweit keine anderslautenden Individualvereinbarungen getroffen werden, ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Aufträge und Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausschließlich vereinbart werden. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn VEB nicht ausdrücklich wiederspricht.
Die AGB gelten in Ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2. Vertragsschluss
Angebote von VEB sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich oder in elektronischer Form als bindend bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt nur durch beidseitige schriftliche oder in elektronischer Form geschlossene Vereinbarung oder durch schriftliche oder in elektronischer Form übermittelte Auftragsbestätigung der VEB oder durch Beginn der Arbeiten durch VEB nach einer, ggfs. auch mündlichen, Auftragserteilung zustande.
3.
Verbrauchern kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zustehen, soweit dies nicht gem. nachstehendem Absatz ausgeschlossen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen
- Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für dere Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
- ferner Verträgen in den Fällen des § 312 g Abs. 2 Nrn. 2 - 13 BGB.
Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im einzelnen in unserem Onlineshop unter der Rubrik „Widerrufsbelehrung“ wiedergegeben sind.
4. Liefer- und Ausführungszeit
Angaben zu Liefer- und Leistungszeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens VEB schriftlich oder in elektronischer Form als verbindlich bezeichnet.
5. Lieferort, Gefahrübergang
Die Lieferung der Waren und deren Einbau erfolgen an den im Vertrag festgelegten Örtlichkeiten. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der Ware geht bei lediglich vereinbarter Lieferung der Ware mit Anlieferung beim AG ohne Abladen auf den AG über soweit VEB für die Schadensverursachung kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Bei vereinbarter Lieferung und Montage geht die Gefahr mit Abschluss der Einbauarbeiten und Anzeige der Fertigstellung auf den AG über.
6. Eigentumsvorbehalt
Die von VEB gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vertragsgegenständlichen Vergütungsansprüche sowie etwaiger sonstiger, aus der Geschäftsbeziehung bestehender Vergütungsansprüche der VEB, im Eigentum der VEB.
Zahlt der AG die vereinbarte Vergütung bei Fälligkeit nicht ist VEB berechtigt, die Rückgabe der Waren zu verlangen, ohne das darin ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen wäre.
7. Montage
Wird Lieferung und Montage durch VEB erbracht, hat der AG die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Lagermöglichkeiten sowie Strom- und ggfs. Wasseranschluss und bei mehrtägigen Montagearbeiten zudem einen verschließbaren Raum zur Unterbringung von Werkzeugen und Materialien kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Der AG ist verpflichtet, von den ausführenden Monteuren vorgelegte Tätigkeitsnachweise (Angabe erbrachter Leistungen und dafür benötigte Zeitaufwände) zu prüfen und die Vorlage sowie das Ergebnis der Prüfung durch Gegenzeichnung zu bestätigen.
Die ausführenden Monteure haben grundsätzlich keine Vertretungsvollmacht zur Änderung der vertraglichen Abreden. Vertragsändernde oder ergänzende Absprachen mit den Monteuren haben insoweit nur vertraglich bindende Wirkung, sofern und soweit sie von VEB schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt werden.
8. Vergütung, Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den individuellen Absprachen zwischen VEB und dem AG, ansonsten nach den unter Berücksichtigung der regelmäßigen Preisgestaltung der VEB üblichen Sätzen.
Lieferkosten hat der AG wie folgt zu tragen:
- innerhalb Stendal: keine Kosten
- bis 60 km Distanz ab Stendal bis zum Lieferort: 70 €
- über 60 km Distanz ab Stendal bis zum Lieferort 0,60 €/je gefahrenen km (Hin- u. Rückfahrt)
Sonstige Fahrtkosten ohne Lieferung werden nach gefahrenen Kilometern mit 0,30 €/km durch VEB berechnet.
Die Vergütung ist per Vorauskasse zu leisten, soweit keine anderslautenden schriftlichen oder in elektronischer Form erfolgenden Fälligkeitsregelungen getroffen werden.
Die Aufrechnung des AG mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, sofern die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Gewährleistung
Soweit der AG Kaufmann ist, hat er hinsichtlich der erhaltenen Ware die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB zu beachten, wobei Rügen schriftlich oder in elektronischer Form zu erfolgen haben, ansonsten gilt die Ware als mangelfrei genehmigt.
Ist der AG nicht Kaufmann hat er die Ware binnen 10 Tagen auf erkennbare Mängel zu untersuchen und ggfs. Mängel schriftlich oder in elektronischer Form zu rügen. Ansonsten gilt die Ware als mängelfrei genehmigt.
Für Mängel an der Ware oder an Leistungen haftet VEB im Übrigen wie folgt: Für Waren, die VEB von Fremdherstellern bezogen hat, hat der AG zunächst außergerichtlich den Fremdhersteller in Anspruch zu nehmen. Soweit die Montage durch Subunternehmer erbracht wird, hat der AG zunächst den Subunternehmer außergerichtlich in Anspruch zu nehmen.
Im Übrigen leistet VEB Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10. Haftung
VEB haftet in allen Fällen vertraglicher oder außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz haftet VEB nach den gesetzlichen Bestimmungen. In sonstigen Fällen haftet VEB nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG vertrauen durfte (sog. Kardinalspflicht) und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens; in allen übrigen Fällen ist die Haftung der VEB, vorbehaltlich vorstehender Sätze 1 und 2 ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
Ist der AG Kaufmann i. S. d. HGB, gilt als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen zwischen VEB und dem AG Stendal als vereinbart.
Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen sowie sonstiger vertraglicher Bestimmungen bedürfen der Schriftform, soweit das Schriftformerfordernis nicht durch Individualabrede abbedungen wird.
Stendal, 19.05.2015